GEPLANT.
OPTIMIERT.
REALISIERT.

GLOSSAR

BAUABLAUF

Baufortschritte planen, überwachen und dokumentieren – ist die Vergabe der einzelnen Gewerke abgeschlossen, fällt der Startschuss für ein Bauprojekt. Nach der Planungsphase beginnt die Baustelle nach und nach real zu werden und der eigentliche Bauablauf nimmt Dynamik auf. Es wird koordiniert, organisiert, kontrolliert und adaptiert. Nach jeder Veränderung sind Abstimmungen zwischen dem Architekten, Bauherren und Handwerkern notwendig. Zusätzlich klärt der beauftragte Architekt, ob dem Eigentümer eventuell Fördermittel zustehen, wenn dieser besonders energieeffizient bauen möchte.

Der Begriff Bauablauf definiert im Bauwesen alle Phasen eines Projektes in der Bauausführung eines Bauvorhabens. Die Summe aller Aktivitäten führt am Ende des Projektes zur Fertigstellung und Bauabnahme. Für das Architekturbüro beginnt die eigentliche Bauphase, sobald alle Aufträge vergeben sind und die Behörden den Bauantrag genehmigt haben. Während des Bauablaufes müssen Architekten regelmäßig auf der Baustelle anwesend sein und die Fortschritte dokumentieren. Die digitale Baustelle erleichtert den Umgang mit Veränderungen, Entwicklungsphasen oder Lieferketten. Im BIM-System sind alle Daten zur Objektüberwachung vollständig transparent abgelegt. Modifizierungen am 3-D-Modell stehen in Echtzeit allen Beteiligten abrufbar zur Verfügung.

Generalplaner beginnen mit der Einteilung, wenn Genehmigungen und Bauaufträge erteilt sind. Ihre Aufgabe liegt primär in der Bauleitung und Objektüberwachung. Die Koordination aller Gewerke sowie die Erstellung eines Bauzeitplanes sind wichtige Aufgaben in dieser ersten Phase. Es folgen die Überprüfung von Rechnungen der ausführenden Unternehmen als auch eine durchgängige Baustellendokumentation. Am Ende führt die Abnahme der Bauleistungen zur Sicherstellung von Mängeln und einer kontrollierten Beseitigung. Architekten begleiten den Bauablauf bis zur Abnahme durch die Behörden.

Wärmeschutzberechnung, Energieausweis, Statik und Tragwerksplanung oder Lüftungskonzept – jeder noch so kleine Aspekt im Fertigstellungsprozess eines Bauwerks unterliegt bestimmten Bauabläufen. Diese ordnungsgemäß zu kontrollieren, obliegt entweder dem zuständigen Architekturbüro oder einem Generalplaner. Für Direktverträge und Eigenleistungen trägt der Bauherr die Koordinationspflicht.