BAUÜBERWACHUNG

Professionell begleitete Bauprojekte organisieren den gesamten Bauablauf über eine Bauleitung. Ihre Aufgabe ist die komplette Bauüberwachung von Baufirmen, Gewerken, der Logistik und Dienstleistern. Eine gezielte Bauüberwachung erlaubt die rasche Gegensteuerung bei Mängeln und bewahrt Eigentümer vor unnötigen Folgekosten. Für die Bauleitung verantwortlich ist der Auftraggeber. Dies schreibt der § 53 der deutschen Musterbauordnung, kurz MBO, vor. Verfügt der Bauherr nicht über die nötige Qualifikation, kann er eine geeignete Person oder ein Architekturbüro mit dieser Aufgabe betauen. Besonders für komplexe Bauprojekte wird ein eigener Bauüberwacher gestellt und dieser Aufgabenbereich keinem externen Bauleiter übergeben.
Professionell begleitete Bauprojekte organisieren den gesamten Bauablauf über eine Bauleitung. Ihre Aufgabe ist die komplette Bauüberwachung von Baufirmen, Gewerken, der Logistik und Dienstleistern. Eine gezielte Bauüberwachung erlaubt die rasche Gegensteuerung bei Mängeln und bewahrt Eigentümer vor unnötigen Folgekosten. Für die Bauleitung verantwortlich ist der Auftraggeber. Dies schreibt der § 53 der deutschen Musterbauordnung, kurz MBO, vor. Verfügt der Bauherr nicht über die nötige Qualifikation, kann er eine geeignete Person oder ein Architekturbüro mit dieser Aufgabe betauen. Besonders für komplexe Bauprojekte wird ein eigener Bauüberwacher gestellt und dieser Aufgabenbereich keinem externen Bauleiter übergeben.

Die Objektüberwachung stellt im Auftrag des Bauherren den ordnungsgemäßen Ablauf sämtlicher Bauarbeiten sicher. Vertraglich vereinbarte Kosten- und Zeitrahmen müssen in der erforderlichen Qualität abgeschlossen sein, Baumängel frühzeitig erkannt und behoben werden und gesetzliche Vorgaben gilt es in allen Leistungsbereichen zu erfüllen. Ausführende Unternehmen sollten sich an Bestimmungen der Sicherheit und des Umweltschutzes halten. Bauüberwachung ist mit einem großen Verantwortungsbereich konfrontiert, der für den Erfolg eines Bauvorhabens steht.

Konkrete Pflichten und Aufgaben der Bauüberwachung werden in unterschiedlichem Regelwerk festgelegt. Für die Bauüberwachung eingesetzte Personen müssen über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen. Ähnlich wie in der MOB hält die Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB/B) im § 4 fest, welche Ausführungen von Arbeiten zu überwachen sind. Alle erbrachten Leistungen werden dokumentiert und in der digitalen Baustelle hinterlegt. Das bedeutet, sämtliche Informationen, Leistungsverzeichnisse, bereits erbrachte Leistungen und Mängel sind in der digitalen Version der analogen Errichtung vor Ort festgehalten. Die vollständige Baudokumentation ist zu jedem Zeitpunkt von jedem Ort und mit einem Klick für alle Projektbeteiligten abrufbar.

Eine Bauüberwachung hat die Pflicht, die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben zu kontrollieren und die Sicherheit des Baustellenbetriebes zu gewährleisten. Das reibungslose Ineinandergreifen von Arbeiten, Prozessen, Lieferketten und Bauphasen bedarf einer ausgeklügelten Planung. Eine Aufgabe, der sich die Bauüberwachung stellt.